Saarland

Am 3. November 2007 trat das Saarländische Umweltinformationsgesetz (SUIG) in Kraft. Das SUIG ist mit Ausnahme von minimalen Änderungen von Vorschriften, die nur den Bund betreffen, eine Kopie des Bundes-UIG. Das Saarland gehört zu den Bundesländern, die von dem Bundes-UIG die Regel übernommen haben, dass ein Widerspruchsverfahren in jedem Fall durchzuführen ist (§ 6 Abs. 2 SUIG). Das Saarland verpflichtet sich in dem Landesgesetz jedoch nicht zu der Veröffentlichung eines Umweltzustandsberichts.

Wie auch im Bundes-UIG sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme vor Ort, inklusive weniger Duplikate, gebührenfrei. Für umfassende schriftliche Auskünfte können zwischen 20,45 und 250  € anfallen. Allein für die Herausgabe von Duplikaten können zusätzlich Kosten von zwischen 20,45 und 125 € entstehen. Wenn für die Auskunft außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen notwendig sind, kann die Auskunft zwischen 50 und 500 € kosten. Falls außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen für die Herausgabe von Duplikaten ergriffen werden, können dafür ebenfalls zwischen 50 und 500 € berechnet werden.

Gesetzestext als pdf

Gebührenverzeichnis als pdf