Hessen

Das Hessische Umweltinformationsgesetz ist in großen Teilen wortgleich dem Bundes-UIG.

Die §§ 1-10 sind wortgleich übernommen worden, an Stelle des Bundes wurde auf die entsprechenden Stellen des Landes, der Gemeinde und Gemeindezusammenschlüsse verwiesen.

Hessen hat jedoch davon abgesehen, einen regelmäßigen Umweltzustandsbericht, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Überwachung im Gesetz zu verankern. Im Bereich des Rechtsschutzes sieht das Hessische UIG Überprüfungsverfahren für alle informationspflichtigen Stellen, sowohl öffentliche, als auch private vor; es sieht allerdings von einer Klagemöglichkeit gegen die Kontrollstellen ab. Die Kostenregelung ist gleich denen im Bundesgesetz getroffen. Demnach sind einfache Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen zur Unterstützung des Umweltinformationszugangs und die Unterrichtung der Öffentlichkeit kostenfrei zu gewähren und weiterhin sind alle Kosten nach der Gebührenverordnung des Landes Hessens geregelt.

Das HUIG ist bis einschließlich 31. Dezember 2019 gültig.

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