Hintergrund

Ein einheitlicher Anforderungsrahmen für das Recht auf Umweltinformationen wurde durch die Aarhus-Konvention und das Europa-Recht geschaffen. Obwohl Umweltinformationsrechte in Deutschland schon vorher galten, musste für die Ratifizierung der Konvention und der Umsetzung der europäischen Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) das bestehende Recht umfassend novelliert werden. Deswegen verweisen wir hier auf die Wurzeln des progressiven Umweltinformationsrechts.