Anspruchsvoll

Weitgehender Anspruch auf Umweltinformationen

Jeder hat einen Anspruch auf Umweltinformationen! Ein Interesse an der Information muss nicht nachgewiesen werden. Mit dem neuen Informationsrecht wurde die Themenpalette zu der Sie Informationen anfragen können sehr erweitert. Weiter…

Viele Stellen - bei denen Sie Informationen erfragen könne. Weiter...

Ihr Informationsrecht gilt nicht nur gegenüber Behörden. Ihre Anfragen zu Umweltthemen müssen nun auch Stellen beantworten, die öffentliche Aufgaben im Umweltschutz oder mit Bezug zur Umwelt wahrnehmen. Weiter...

Schnell - binnen einer Monatsfrist muss geantwortet werden!

Nur bei besonders komplexen Anfragen darf die informationspflichtige Stelle für eine Beantwortung 2 Monate in Anspruch nehmen, muss Sie aber trotzdem binnen eines Monats darüber informieren. Weiter…

Transparenter - der Zugang zu Umweltinformationen wird unterstützt

Alle informationspflichtigen Stellen sind angehalten Ihre Anfrage weiterzuleiten, oder Ihnen eine Stelle zu empfehlen. Auch sind alle Informationspflichtigen aufgefordert, aktiv Umweltinformationen im Internet bereit zu stellen. Weiter...

Bürgerfreundlicher? Das muss sich erst zeigen!

Testen Sie das neue Umweltinformationsgesetz und stellen Sie eine Anfrage. Was sie beachten müssen, erfahren Sie hier.