Thüringen

Das thüringische Umweltinformationsgesetz ist seit Oktober 2006 in Kraft, es ist kein Verweisungsgesetz, sondern enthält alle Regelungen in ausgeschriebener Form.

In weiten Teilen entspricht es dem UIG des Bundes mit einigen Abweichungen, so werden Überprüfungsverfahren durch Private zur Klagevoraussetzung genannt, des Weiteren wird eine Klage gegen die Kontrollstelle ausgeschlossen.

Im Bereich der Kosten nimmt das thüringische Umweltinformationsgesetz einfache schriftliche Auskünfte aus der Gebührenfreiheit heraus.

Als Unterschiede fallen weiter auf, dass die §§ 13 und 14 zur Überwachung des Gesetzes und zu Ordnungswidrigkeiten weggelassen werden.

Allerdings gehört Thüringen zu den wenigen Ländern, die einen regelmäßigen Umweltzustandsbericht verpflichtend ins Gesetz aufnehmen.

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Umweltinformationsverwaltungskostenordnung als pdf