Urteile zum Umweltinformationsrecht

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Urteile aus den letzten Jahren, die sich mit Fragen zum Umweltinformationsrecht beschäftigt haben.

 

Welche Fragen können gestellt werden?

Nachfolgend soll anhand von verschiedenen Urteilen veranschaulicht werden, welche Arten von Informationen unter den Umweltinformationsbegriff fallen können.

Wer kann Anfragen stellen?

Der Kreis der Antragsberechtigten im Gesetz ist sehr weit ausgestaltet: "Jeder" soll einen Anspruch auf Umweltinformationen haben. Trotzdem war die Anspruchsberechtigung in einigen Urteilen strittig.

Welche Stellen sind informationspflichtig?

Neben den öffentlichen Stellen sind auch private Stellen informationspflichtig. Wer aber zu den informationspflichtigen Stellen gehört, ist in Einzelfällen immer noch nicht geklärt.

In welchen Fällen kann die Information verweigert werden?

§ 8,9 UIG normieren Ablehnungsgründe für einen Antrag auf Umweltinformation. In diesen Fällen hat die informationspflichtige Stelle die Möglichkeit, die Herausgabe der Informationen zu verweigern. In verschiedenen Urteilen war die Frage über das tatsächliche Vorliegen eines solchen Grundes entscheidend.

Kann aufgrund eines fehlerhaften Verfahrens geklagt werden?

Das UIG enthält in §§ 4,5 UIG auch Verfahrensvorschriften für die Antragstellung, die Fristeinhaltung, die Weiterleitung und Ablehnung des Antrags. Diese Fragen sind eher selten Gegenstand von Gerichtsurteilen.

Wie sind angekündigte Kosten zu bewerten?

12 UIG und entsprechende landesgesetzliche Vorschriften ermöglichen es den informationspflichtigen Stellen, Kosten für die Auskunftserteilung in Rechnung zu stellen. Gebühren sollen aber nicht dazu führen, dass potentielle Antragssteller nicht mehr von ihrem Recht auf Umweltinformation Gebrauch machen. Die Ankündigung von Kosten ist daher nicht unstrittig.