Bundesrecht
Das Bundesinformationsgesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen. Wir haben nachfolgend die wesentlichen Inhalte des Gesetzes für Sie zusammengefasst.
Die Umweltinformationsrechte fallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Somit waren die Länder verpflichtet eigene Gesetze zum Zugang zu Umweltinformationen zu schaffen.
Sie müssen sich also je nach den Adressaten Ihres Antrag auf Umweltinformationen entweder nach dem Bundesgesetz oder dem Landesgesetz richten. Informationen von Stellen des Bundes erhalten sie nach dem Bundesgesetz, Informationen von Landes- und Kommunalstellen nach dem jeweiligen Landesrecht. Die Besonderheiten der einzelnen Landesgesetze sind hier zusammengefasst. Weiter zum Landesrecht