Informationspflichtige Stellen

Sowohl öffentliche als auch private Stellen können informationspflichtig sein.

 

Öffentliche informationspflichtige Stellen sind:

  • die Regierung
  • andere Stellen der öffentlichen Verwaltung
  • Gremien, die diese Stellen beraten, wenn sie durch die Behörden berufen werden

 

 Nicht informationspflichtig sind:

  • die obersten Bundesbehörden, wenn sie Rechtsverordnungen erlassen oder in der Gesetzgebung tätig werden
  • die Gerichte des Bundes, wenn sie nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen

 

Private informationspflichtige Stellen sind:

  • Private Personen oder Gesellschaften, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die einen Bezug zur Umwelt haben. Dabei müssen sie der Kontrolle des Bundes unterstehen.

 

Unter Kontrolle des Bundes stehen die Personen oder Gesellschaften, wenn

- sie besondere Pflichten gegenüber Dritten haben (z.B. Versorgungspflicht)

- sie über besondere Rechte verfügen (z.B. Anschlusspflicht der Grundstücke)

- wenn der öffentlichen Hand mehr als die Hälfte des Kapitals gehört

- wenn die öffentliche Hand über mehr als die Hälfte der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt, die über das Kapital bestimmt

- wenn die öffentliche Hand mehr als die Hälfte des Leistungs- oder Aufsichtsorgans der Gesellschaft beruft

- wenn mehrere Stellen der öffentlichen Hand zusammen eine dieser drei beschriebenen Mehrheiten haben und zudem überwiegend öffentliche Stellen des Bundes sind