Unterstützung bei der Informationsbeschaffung

Die informationspflichtigen Stellen sind verpflichtet, den Bürgern und Bürgerinnen den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern.

Dazu sollen die informationspflichtigen Stellen dafür Sorge tragen, dass die Informationen zunehmend über die Datenbanken im Internet veröffentlicht werden und die von ihnen abrufbaren Umweltinformationen exakt, aktuell und vergleichbar sind.

Darüber hinaus werden die Behörden angehalten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang erleichtern. Genannt werden hier beispielsweise:

  • die Benennung von Auskunftspersonen und Informationsstellen
  • die Veröffentlichung von Verzeichnissen über verfügbare Umweltinformationen
  • die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Datenbanken
  • die Veröffentlichung von behördlichen Zuständigkeiten