Rechtsschutz

Wenn eine informationspflichtige Stelle dem Informationsbegehren eines Bürgers oder einer Bürgerin nicht oder nur teilweise nachkommt, kann die antragsstellende Person die Entscheidung von der Stelle erneut überprüfen lassen und/oder gegen die Entscheidung klagen.

Eine erneute Überprüfung muss innerhalb eines Monats von der antragsstellenden Person schriftlich bei der informationspflichtigen Stelle eingefordert werden. Innerhalb eines Monats muss die Behörde wiederum das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Diese Überprüfung ist nicht Voraussetzung für eine Klage gegen eine informationspflichtige Stelle.

Bei Streitigkeiten steht der Verwaltungsgerichtsweg offen, dies ist auch der Fall, wenn es sich um die Informationsansprüche gegen private informationspflichtige Stellen handelt. Allerdings ist eine Klage gegen eine Stelle, die die Überwachung der informationspflichtigen Stelle zur Aufgabe hat, ausgeschlossen. Es ist zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, auch dann, wenn die angefochtene Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen wurde.