Gebühren

Fragen kostet nichts!?

Die Kosten Ihrer Anfrage ergeben sich zum einen aus dem Verwaltungsaufwand, der für die Zusammenstellung der Daten entsteht und zum anderen aus den Auslagen, die für Kopien, Porto und sonstige Sachkosten anfallen.

Das UIG regelt, dass die Kosten angemessen sein müssen, indem sie zwar den Verwaltungsaufwand berücksichtigen, aber nicht so hoch sein dürfen, dass sie den Umweltinformationsanspruch vereiteln.

Kostenfrei gewährt werden in jedem Fall einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsicht in Umweltinformationen vor Ort und aktive Umweltinformationsverbreitung durch die informationspflichtigen Stellen. In einigen Landesgesetzen sind weitere kostenfreie Tatbestände geregelt.

Alle weiteren Kosten sind in der Gebührenverordnung zum UIG geregelt. Es verweist teilweise auf die Verwaltungskostenverordnung.