Formelle Anforderungen

Entscheidend an Ihrer Anfrage ist, dass sie hinreichend bestimmt ist. Das heißt, dass der Adressat daraus lesen können muss, welche Informationen Sie wünschen.

Ein Zwang zur Schriftform des Antrags besteht nicht. Die informationspflichtigen Stellen können Ihnen auch auf eine einfache mündliche Anfrage hin Informationen geben oder Ihnen Akteneinsicht gewähren. Stellen Sie einen Antrag schriftlich, muss dieser auch schriftlich beantwortet werden und wenn Sie es wünschen, auch in elektronischer Form.

Die Schriftform des Antrags bietet sich bei allen umfassenderen Anfragen an. Sie haben zudem mit der Kopie die Sicherheit, sich bei etwaigen Streitigkeiten auf Ihr Schreiben berufen zu können.