Wer kann Anfragen stellen?

Berechtigt eine Anfrage zu stellen ist generell Jeder. Dabei muss niemand ein Interesse an der Information nachweisen. Auch Bürger anderer Staaten können Anfragen an hiesige Behörden oder andere informationspflichtige Stellen stellen. Entscheidend für die Beantwortung der Anfrage ist, dass aus der Anfrage deutlich hervor geht, welche Informationen erwünscht sind.

Mehr Infos finden Sie in der aktuellen Rechtsprechung.