Unterstützung

Generell sind die informationspflichtigen Stellen nach § 7 aufgefordert, Daten mehr und mehr in elektronischer Form zu sammeln, aufzubereiten und über das Internet zugänglich zu machen. Außerdem sollen Ihnen Verzeichnisse für Ansprechpartner und die Verfügbarkeit von Umweltinformationen die Suche erleichtern.

Die informationspflichtige Stelle ist außerdem aufgefordert, Ihre individuelle Anfrage zu unterstützen. Wenn Ihre Anfrage zu unbestimmt ist und die Stelle nicht erkennen kann, welche Informationen Sie wünschen, soll sie Ihnen dabei behilflich sein, diese zu präzisieren. Haben Sie Ihre Anfrage an die falsche Stelle geschickt, soll sie Ihnen außerdem behilflich sein, Ihnen entweder einen anderen Ansprechpartner zu nennen oder die Anfrage selbst weiter zu leiten. Über diese Vorgänge sind Sie zu informieren.

Haben Sie Fragen zu Antragstellung und Verfahren? Wenden Sie sich an uns.