Zu welchen Fragen?

Die Liste der Umweltinformationen, die angefragt werden können ist lang. Ihr Anspruch auf Informationen ist dementsprechend breit. Unabhängig von der Art der Speicherung der Informationen können Sie bei der informationspflichtigen Stelle Informationen über folgende Bereiche anfragen:

Zustand von Umweltbestandteilen, wie

  • Luft und Atmosphäre
  • Wasser und Boden
  • Landschaften und natürliche Lebensräume, einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete
  • die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen

 

Umweltfaktoren, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken, wie

  • Stoffe
  • Energie
  • Lärm
  • Strahlung
  • Abfälle aller Art
  • Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt

 

Maßnahmen oder Tätigkeiten, die

  • sich auf die Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken (oder wahrscheinlich auswirken)
  • die den Umweltschutz zum Ziel haben, dazu gehören auch: politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme
  • Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
  • Kosten-Nutzen-Analysen
  • sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltrelevanz

 

Die menschliche Gesundheit und Sicherheit:

  • Lebensbedingungen des Menschen
  • Kulturstätten und Bauwerke

wenn es Zusammenhänge mit dem Zustand der Umwelt oder Umweltfaktoren gibt oder geben könnte.

 

Die informationspflichtige Stelle ist nur verpflichtet, Informationen herauszugeben, über die sie verfügt oder die für sie bereitgehalten werden, jedoch nicht, die angefragten Informationen zu beschaffen.

Mehr Infos finden Sie in der aktuellen Rechtsprechung.