Fristen

Setzen Sie einen Termin, bis wann Sie die angefragten Informationen haben möchten! Die informationspflichtige Stelle ist dann angehalten, diesen Termin zu berücksichtigen.

Generell hat die informationspflichtige Stelle nach Eingang Ihres Antrags einen Monat Zeit um diesen zu beantworten. In Ausnahmefällen darf die Stelle bei sehr komplexen Zusammenstellungen von Informationen auch zwei Monate in Anspruch nehmen. Sie muss Sie aber über diese Fristverlängerung informieren.

Ist Ihr Antrag zu unbestimmt, kann Ihr Adressat also daraus nicht lesen, welche Informationen oder Daten Sie wünschen, kann er Sie bitten, Ihre Anfrage zu präzisieren. Diese Bitte muss auch in der Monatsfrist erfolgen. Kommen Sie der Bitte nach, läuft die Monatsfrist mit Eingang Ihrer Präzisierung erneut.

Sind Sie mit der Antwort der Behörde nicht zufrieden, weil sie Ihren Informationsbegehren nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, müssen Sie binnen eines Monats eine Prüfung des Verfahrens beantragen. Diese Prüfung muss von der informationspflichtigen Stelle wiederum innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Antwortet sie binnen dieses Zeitraums nicht, steht Ihnen der Klageweg offen.