Der Umweltinformationsanspruch kann auch Kirchengemeindeverbänden und Gemeinden zustehen

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, 21.02.2008, Aktenzeichen: 4 C 13/07

Fall:

Im Rahmen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens hatten mehrere Parteien Einsicht in die vom Land Hessen geführte Datenbank CADEC verlangt. Darin waren  die Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfasst und aufbereitet. Bei den Klägern handelte es sich neben Privatpersonen u.a. um einen öffentlich-rechtlichen Kirchengemeindeverband und drei Gemeinden. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Frage diskutiert, ob der Anspruch auf Umweltinformationen auch den Gemeinden und Kirchenverbänden zusteht.

Entscheidung:

Nach Auffassung des Gerichts können auch juristische Personen des öffentlichen Rechts vom Umweltinformationsanspruch Gebrauch machen. Dies ist dann der Fall, wenn sie sich in einer mit dem "Jedermann" vergleichbaren Informationslage gegenüber der informationspflichtigen Stelle befinden. In Bezug auf die Gemeinden wurde insbesondere auf den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG verwiesen. Danach ist eine Gemeinde zwar Träger hoheitlicher Gewalt hat aber durchaus die Möglichkeit eigene Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu treffen. Im Ergebnis haben daher im Fall sowohl der Kirchengemeindeverband als auch die Gemeinden einen Anspruch auf Umweltinformationen.