Aarhus Konvention

Die Umweltinformationsrechte sind in einem völkerrechtlichen Vertrag verbrieft, der 1998 in Aarhus abgeschlossen wurde.

Die Arhus Konvention beinhaltet drei Säulen:

  1. den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Art.4)
  2. die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten (Art.6)
  3. den Zugang zu Gerichten (Art.9)

Neben den Umweltinformationsrechten haben somit die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Projekten mit Umweltrelevanz und Klagemöglichkeiten gegen Umweltbeeinträchtigung dort Eingang gefunden. Der hohe Anspruch der Konvention ist es, jeder Person Rechte im Umweltschutz zuzuschreiben. Die Konvention ist zudem der erste völkerrechtliche Vertrag, der die Verknüpfung von Umwelt- und Menschenrecht vorgenommen hat, indem Umweltschutz mit Bürgerrechten verknüpft wird.

Das UfU hat ein umfangreiches Informationsangebot zur Aarhus Konvention erstellt. Lesen Sie weiter unter www.aarhus-konvention.de.