Kosten

Für die Übermittlung von Informationen können Gebühren und Auslagen erhoben werden. Einfache schriftliche Auskünfte und Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, sowie Informationen über Maßnahmen und Tätigkeiten mit Umweltrelevanz sind jedoch kostenfrei zu erhalten.

Die Kosten sind so zu bemessen, dass sie dem Verwaltungsaufwand gerecht werden. Der Informationsanspruch muss aber wirksam wahrgenommen werden können.

Die Bundesregierung kann die Höhe der Kosten durch eine Rechtsverordnung bestimmen. Auch private informationspflichtige Stellen können nach diesen Grundsätzen Kostenerstattung verlangen. Die Höhe der Kosten entsprechen der Bundesverordnung.

Zur Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes