Gebühren und Auslagen

Für die Übermittlung von Informationen können Gebühren und Auslagen erhoben werden. Einfache schriftliche Auskünfte und Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, sowie Informationen über Maßnahmen und Tätigkeiten mit Umweltrelevanz sind jedoch kostenfrei zu erhalten.

Die Gebühren und Auslagen sind so zu bemessen, dass sie dem Verwaltungsaufwand gerecht werden. Der Informationsanspruch muss aber wirksam wahrgenommen werden können.

Die Bundesregierung hat die Höhe der Gebühren und Auslagen durch eine Rechtsverordnung (Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes) bestimmt. Auch private informationspflichtige Stellen können nach diesen Grundsätzen die Erstattung von Gebühren und Auslagen verlangen.