Ihr Recht auf Umweltinformation

Weitgehender Anspruch

Jeder hat ein Recht auf Umweltinformationen! Ein Interesse an der Information muss nicht nachgewiesen werden. Als „Umweltinformation“ gilt praktisch jede Information mit Umweltbezug. Weiter…

 

Viele Stellen - bei denen Sie Umweltinformationen erfragen können. Weiter...

 

Ihr Umweltinformationsrecht gilt nicht nur gegenüber Behörden. Ihre Anfragen zu Umweltthemen müssen auch private Stellen beantworten, die öffentliche Aufgaben im Umweltschutz oder mit Bezug zur Umwelt wahrnehmen. Weiter...

 

Schnell - binnen einer Monatsfrist muss geantwortet werden!

Nur bei besonders komplexen Anfragen darf die informationspflichtige Stelle für eine Beantwortung 2 Monate in Anspruch nehmen, muss Sie aber trotzdem binnen eines Monats darüber informieren. Weiter…

 

Transparent - der Zugang zu Umweltinformationen wird unterstützt.

Alle informationspflichtigen Stellen sind angehalten, Ihre Anfragen nach Umweltinformationen weiterzuleiten, oder Ihnen eine Stelle zu empfehlen. Auch sind alle Informationspflichtigen aufgefordert, aktiv Umweltinformationen im Internet bereit zu stellen. Weiter...

 

Bürgerfreundlich?

Nutzen Sie das Umweltinformationsgesetz, stellen Sie eine Anfrage. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.